RoPa-Soft
EDV-Hilfen für die Schadenssersatz-Berechnung
Meine Werte
MISSION: Etwa 30 Jahre wurde diese Software entwickelt
und immer wieder an die fachlichen und technischen Bedürfnisse angepasst. Die damit verbundene Arbeit
erreichte inzwischen einen Umfang, dass wirtschftliche Überlegungen als Beweggrund keine Rolle spielen konnten.
Der Ausgangsgrund berufliche Hilfe blieb bis heute im Vordergrund.
Fachliches Wissen war die erforderliche Prämisse, um diese Software inhaltlich herzustellen,
bedurfte aber EDV-Wissen, um das zu bewerkstelligen. Die Entwicklung zeigt,
dass sich beide Wissensgebiete bis heute nicht anderwärts in diesem Umfang verbanden.
Das ist der Grund, weiterhin diese Software den Interessierten zur Verfügung zu stellen.
VISION: Große Versicherer erkannten inzwischen, dass hier ein Hilfsmittel vorliegt,
welches wert ist, es für die Zukunft zu wahren, weil die Gefahr besteht, dass
bei Verlust dieser Hilfe Bearbeiter arbeitstechnisch und auch fachlich sehr weit zurück geworfen werden.
Die Zahl der Bearbeiter, welche einen Unterhaltsschaden berechnen können, sofern er über die einfachste
Berechnungsform hinausgeht, ist auch heute in D begrenzt. Auch der Haushaltsführungsschaden
scheint bei Gericht noch nicht überall den Weg zur tabellarischen Grund-Einschätzung
und EDV-technischen Tabellenanpassung an den speziellen Fall gefunden zu haben, die es ermöglichen würde,
auf deren Basis den Verhandlungspartnern eine Einigung zu erzielen.
So finden sich in Urteilsgründen Begründungen für die Nichtanwendung
vermeintlich veralteter Tabellen mit behaupteten Erfordernissen, moderne Haushaltsgeräte in die Tabellen
einzurechnen, verbunden mit der Favorisierung von neuen Tabellen ohne Sicherstellung, dass diese "modernen" Geräte darin enthalten sind,
auch ohne Beachtung, dass diese neuen Tabellen aufgrund ihrer unzureichenden Aufsplittung in Haushaltstypen keinerlei Aussage zu Einzelfällen
bieten können, mit der unverständlichen Folge der manifestierten trotzdem pauschalen Beurteilung, letztlich ohne Detailäußerungen und
ohne die neuen Tabellen verwendet zu haben, > also Hinweis auf neue Tabelle und trotzdem nur Schätzung ohne diese.
Es bleibt die Hoffnung, dass die Gerichte überdenken, was sich in den Haushalten wirklich verändert hat
und dass eine Frage oder ein Sachvortrag, dass diese
neuen Geräte wie Robotersauger nicht existent seien, schon ausreicht, um die alten Tabellen wieder für den Fall als aktuell verwertbar machen.
Auch Gerichte müssen schätzen, können das nicht genauer als Tabellentwickler, die bei neuesten Tabellen
sich alleine auf eine Bürgerbefragung stützen, ohne sichergestellt zu haben, dass da immer alles genau den Tatsachen entsprechend
in den Fragevordruck eingetragen wurde, der etwa alle 10 Minuten Tätigkeitsangaben erwartete.
Module
Was können Sie erwarten:
Vereifachte Schadensersatzberechnung
Berechnungswege, die längst gerichtlich vereinheitlicht entschieden wurden, ermöglichen die Anwendung einer Computerhilfe und weisen Ihnen
den Part der Eingabe der Berechnungsansätze zu; die Berechnung übernimmt das Programm-Modul, nach jeder Änderung von Werteingaben haben Sie
die Kontrollmöglichkeit der Ergebnisänderung.
Sterbetafelintegration
Neueste Sterbetafeln des StBA WI können selbst zur Aktualisierung integriert werden.
KF-Tabellen und KF-Ermittlung
Unfallablauf - Vermeidbarkeitsberechnung
Rentenschaden durch Karriereschäden ohne SV-Beiträge
Zwei Anspruchbereiche im Unfallhaftpflichtrecht, Haushaltsführungsschaden und Unterhaltsschaden,
werden bei der Schadensbezifferung oft "stiefmütterlich" behandelt.
Grund ist die Notwendigkeit, bei konkreter Bezifferung eine Vielzahl von Berechnungsansätzen beurteilen und in eine Berechnung einbeziehen zu müssen.
Z.B. beim Haushaltsführungsschaden: Haushaltsgröße, Haushaltszuschnitt, Arbeitszeitaufwand im vollen HH,
Arbeitszeitaufwand im reduzierten HH, Verteilung der Arbeiten im HH, Bedarf der Familienmitglieder
an der HH-Arbeit vor und nach dem Unfall, Lohn der HH-Hilfe.
Hat man diese Werte alle zusammengetragen, steht die nicht allzu leichte Berechnung an. Hat man endlich ein Ergebnis,
möchte die Gegenseite einen der Ansatzwerte geändert haben und wir rechnen erneut. Wollen wir gar eine Gesamtabfindung des Anspruchs,
müssen wir für alle Abrechnungszeiträume mit jeweils veränderten Ansätzen Berechnungen durchführen und die Ergebnisse in einer Kapitalisierung zusammenfassen.
Nun steht auch noch die Suche nach dem richtigen Kapitalisierungsfaktor, bzw. nach den gestaffelten Teilfaktoren für die Berechnungsabschnitte an.
Reicht eine Anspruchsgröße bis zum 50. Lebensjahr, die KF-Tabelle ist aber auf Endalter 60, 65, 68 Jahre angelegt. haben wir schon das nächste Problem.
Wir werden animiert, die konkrete Berechnung aufzugeben und hoffen auf ein Angebot der Gegenseite. Das fällt dann wieder pauschal aus.
Je nach Interessenlage ist aber eine genaue Berechnung indiziert oder auch nicht. Wer Pauschalangebote überprüft, bemerkt oft,
dass eine konkrete Berechnung der Pauschalentschädigung nicht allzu nahe kommt.
Das Ziel sollte für beide Seiten aber sein, eine Abfindungshöhe auf der Basis einer richtigen Grundlagenberechnung festzulegen,
nicht ohne Kapitalisierungsberechnung pauschal abzufinden.
Ohne Berechnungsmöglichkeit bliebe nur der Versuch, die Gegenseite zur Angebotsabgabe aufzufordern oder einen unspezifizierten Pauschalbetrag zu fordern,
der oft mit einem reduzierten Gegenvorschlag beantwortet wird, wobei auch Ihr Anspruchsgegener vermeiden wird, genau zu rechnen,
wenn Sie die rechnerisch richtige Anspruchshöhe nicht überschritten haben.
Sicher ist bei dieser Methode nur, dass die Pauschalentschädigung nicht dem berechtigten Schadenersatzanspruch entspricht.
Stellen wir uns vor, wir könnten die Programm-Module von RoPa-Soft einsetzen, um unsere Ansprüche zu beziffern oder die geltend gemachten Ansprüche zu beurteilen.
Mit neun Klicks haben Sie den Haushaltsführungsschaden für den ersten Zeitraum berechnet. Die vorstehende Darstellung mag auf den ersten Blick etwas verwirren. Verfolgen Sie doch einmal die Eingabebereiche 1 bis 9.
Ihre Eingaben beschränken sich auf die Eingaben: Haftungsquote, Stundenlohnhöhe, Geschlecht des verletzten Ehepartners und Geschlecht des Ehepartners, der den Haushalt hauptsächlich führt.
anschließend die Auswahl eines Haushaltstypes in der im Programm vorgegebenen Tabelle mit großer Auswahl von Haushaltszuschnitten, bei denen sicherlich einer mit dem konkreten Fall vergleichbar ist.
Damit haben Sie schon alle Werte, um auf "Berechnen" klicken zu können und das erste Ergebnis zu erhalten.
In kürzester Zeit haben Sie alle notwendigen Einzelberechnungen und Ausdrucke davon.
Nun könnten Sie ein weiteres Programm-Modul starten, um die Kapitalisierung durchzuführen. Sehen Sie sich bitte die Berechnungsmöglichkeiten für Kapitalisierungsfaktoren an.
Was erwartet Sie bei RoPa-Soft, kurzer Überblick
Unterhaltsschaden § 844, 2 BGB
Berechnung des Schadenersatzanspruchs der Hinterbliebenen
eines unterhaltspflichtigen Elternteils einschließlich
Forderungsübergang bei Rentenleistung an die Hinterbliebenen.
Haushaltsführungsschaden
Berechnung des Haushaltsführungsschadens bei Tod oder Verletzung eines Unfallopfers.
Einbeziehung von Tabellenwerten über den Zeitaufwand der Haushaltsführung und die Arbeitszuweisung
sowie die Bedarfsverteilung.
Kapitalisierungsfaktor ermitteln
Berechnung des Kapitalisierungsfaktors für Laufzeitansprüche zur Kapitalabfindung.
Zeitrente, tempor. Zeitrente, Leibrente bis LE, Witwenrente, tempor. Witwenrente,
Waisenrente, Lebenserwartung, Faktor, Kapitalisierungs-Ergebnis- und Ratenplanausdruck.
Kapitalisierungsfaktor-Tabellen
Aufruf von Kapitalisierungstabellen für Lauzeitenden 60, 63, 65, 68 und LE,
Frau und Mann, Beginn-Alter 0 bis LZ-Ende-1.
Anhalteweg-und Vermeidbarkeitsberechnung
Anhaltewegvergleich bei untersch. Geschw.
Anhaltewege zweier koll. Fahrzeuge
Annäherungsvergleich an Koll.stelle durch Fzg. und Fußg.
Rentenschaden
Berechnung von entgangenen Entgeltpunkten nach unfallbedingtem Verdienstschaden,
für den keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden (Karriere-Verdienstentgang).
Ermittlung des Rentenentgangs heute, bei Rentenbeginn und Kapitalisierung für die tabellarische Rentenbezugszeit.
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