EDV-Hilfen für die Schadenssersatz-Berechnung
Alles begann mit der Nutzungsmöglichkeit von Taschenrechnern, die eine Programmiersprache beinhalteten. BASIC war das Tor zur EDV-Welt.
Damit konnten vereinfacht die schriftlich umständlichen und komplizierten Berechnungswege standardisiert und auf Werteingaben reduziert werden.
Inzwischen sind die Anwendungsmöglichkeiten umfangreich, welche RoPa-Soft dem Schadensregulierer und Rechtsanwalt zur Arbeitserleichterung
bei vielfältigen und komplizierten
Berechnungen von Unterhaltsschaden-, Haushaltsführungsschaden-Berechnung, Kapitalisierungstabellen, Eigenermittlung von Kap.-Faktoren
für wahlfreie Laufzeiten, Karriere-Einkommensschäden mit Auswirkung auf die spätere Rentenhöhe,
Nachvollziehung von Unfallabläufen und Vermeidbarkeitsprüfung bei Vergleich tatsächlicher mit zulässiger Geschwindigkeit bietet.
Beim Haushaltsführungsschaden ist hervorzuheben, dass das neueste Berechnungs-Modul die Erhebung der Arbeitszeiten im Haushalt und anteilige Mitarbeitszeit des Unfallopfers
im HH durch direkte standardisierte Befragung und Programm-Werteingabe zu tatsächlichen Berechnungsgrundlagen wie bei vergleichbaren Tabellen führt, die als Sachvortrag mit
einer EDV-erzeugten Gesamt-Textauflistung der HH-Tätigkeiten und -Zeiten sowie Wochenstunden dient.
Heute hat das Modul Haushaltsführungsschaden zwei besondere neu Hilfen integriert, die Excel-Datenverbindung zwischen Rechtsanwalt ud Mandatnt und die integrierte
Möglichkeit alle Einzelberechnungen sofort in eine Textdatei zu übernehmen und zu speichern, um sie als Anspruchszusammenstellung verwenden zu können.
help for us in advance: | Haushaltsführungsschaden | Unterhaltsschaden |
VISION: Große Versicherer erkannten inzwischen, dass hier ein Hilfsmittel vorliegt, welches wert ist, es für die Zukunft zu wahren, weil die Gefahr besteht, dass bei Verlust dieser Hilfe Bearbeiter arbeitstechnisch und auch fachlich sehr weit zurück geworfen werden. Die Zahl der Bearbeiter, welche einen Unterhaltsschaden berechnen können, sofern er über die einfachste Berechnungsform hinausgeht, ist auch heute in D begrenzt. Auch der Haushaltsführungsschaden scheint bei Gericht noch nicht überall den Weg zur tabellarischen Grund-Einschätzung und EDV-technischen Tabellenanpassung an den speziellen Fall gefunden zu haben, die es ermöglichen würde, auf deren Basis den Verhandlungspartnern eine Einigung zu erzielen. So finden sich in Urteilsgründen Begründungen für die Nichtanwendung vermeintlich veralteter Tabellen mit behaupteten Erfordernissen, moderne Haushaltsgeräte in die Tabellen einzurechnen, verbunden mit der Favorisierung von neuen Tabellen ohne Sicherstellung, dass diese "modernen" Geräte darin enthalten sind, auch ohne Beachtung, dass diese neuen Tabellen aufgrund ihrer unzureichenden Aufsplittung in Haushaltstypen keinerlei Aussage zu Einzelfällen bieten können, mit der unverständlichen Folge der manifestierten trotzdem pauschalen Beurteilung, letztlich ohne Detailäußerungen und ohne die neuen Tabellen verwendet zu haben, > also Hinweis auf neue Tabelle und trotzdem nur Schätzung ohne diese. Es bleibt die Hoffnung, dass die Gerichte überdenken, was sich in den Haushalten wirklich verändert hat und dass eine Frage oder ein Sachvortrag, dass diese neuen Geräte wie Robotersauger nicht existent seien, schon ausreicht, um die alten Tabellen wieder für den Fall als aktuell verwertbar machen. Auch Gerichte müssen schätzen, können das nicht genauer als Tabellentwickler, die bei neuesten Tabellen sich alleine auf eine Bürgerbefragung stützen, ohne sichergestellt zu haben, dass da immer alles genau den Tatsachen entsprechend in den Fragevordruck eingetragen wurde, der etwa alle 10 Minuten Tätigkeitsangaben erwartete.
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